
Die DIN 33430 "Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufs-
bezogenen Eignungsbeurteilungen" wurde im Jahr 2002 veröffentlicht. Sie
wurde vom Arbeitsausschuss "Psychologische Eignungsdiagnostik" erarbeitet.
Die Norm hat auf 24 Seiten folgenden Inhalt: Einleitung, Anwendungsbereich,
Begriffe, Qualitätskriterien und -standards für Verfahren, Verantwortlichkeiten,
Qualitätsanforderungen an den Auftragnehmer und Mitwirkende, Leitsätze für
die Vorgehensweise, Anforderungen an Verfahrenshinweise, Glossar.
Qualitätskriterien für Verfahren: Anforderungsbezug, Verfahrenshinweise,
Objektivität, Zuverlässigkeit (Reliabilität), Gültigkeit (Validität), Normwerte.
Wichtig:
"Eignungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sind voneinander
zu unterscheiden. Nur die Eignungsbeurteilung ist Gegenstand dieser Norm.
Personalentscheidungen bleiben in der Hand der Personalverantwortlichen in
Unternehmen, Betrieben, Institutionen oder Verwaltungen."
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